Führerschein C1/C1E
Hier finden Sie Informationen für die Führerscheinklasse C1/C1E
Klasse C1
Klasse C1E
Klasse C1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Mindestalter 18 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: Klasse B
- Beinhaltet Klasse: keine
Ausbildungseinheiten:

Klasse C1E
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
- Mindestalter 18 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: Klasse B
- Beinhaltet Klasse: keine
Ausbildungseinheiten:
