Führerschein A1 / A2 / A
Hier finden Sie Informationen für die Führerscheinklassen A1, A2 und A.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
- Mindestalter 16 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: nein
- Beinhaltet Klasse: AM
Ausbildungseinheiten:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: nein
- Beinhaltet Klasse: A1, AM
Ausbildungseinheiten:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
- Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
- Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: nein
- Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Ausbildungseinheiten: