BKF Weiterbildungsmodule 1–5
Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) besteht für jeden gewerblichen Fahrer eine Weiterbildungspflicht. Die Weiterbildung hat alle 5 Jahre zu erfolgen und betrifft die Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Diese Vorschrift betrifft alle Kraftfahrer, deren Beruf es ist, einen LKW oder einen Bus zu lenken.
Durch Teilnahme an einer Schulung von 35 Stunden zu je 60 Minuten. Diese Schulung kann auch in fünf Einheiten zu je sieben Stunden aufgeteilt werden und muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Eine Prüfung erfolgt nicht. Zu beachten ist, dass die Weiterbildungsnachweise alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 zur Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung wiedergeben.
Nach Vorlage entsprechender Weiterbildungsnachweise erfolgte hierzu in Deutschland eine Eintragung der Ziffer 95 in Verbindung mit einer Frist in der Spalte 12 der Fahrerlaubnis.
Künftig wird die Schlüsselzahl in Deutschland in einem gesonderten Fahrerqualifizierungsnachweis dokumentiert (§7 BKrFQG, §8 BKrFQV, Anlage 5 zu §8 Abs. 1 Satz 3 BKrFQV). Die im Führerschein eingetragenen Nachweise behalten jedoch ihre Gültigkeit (§30 Abs. 2 BKrFQG).
➡ Einen Überblick über unsere angebotenen Weiterbildungsmodule können Sie sich auf der ersten Seite unserer Webseite verschaffen oder sich direkt für eines hier anmelden.