Führerschein T
Hier finden Sie Informationen für die Führerscheinklasse T
Klasse T
Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende
Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
- Mindestalter 16 für bbH 40 km/h
- Mindestalter 18 für bbH 60 km/h
- Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: keine
- Beinhaltet Klasse: AM, L
Ausbildungseinheiten: